Allgemeine Mietbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Maßgebend für die beiderseitigen Rechte und Pflichten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Vermietungen von Büro-, Wohn-, Sanitär-,
WC-, Material-, See- und Mannschaftscontainern, Fäkalientanks,
entsprechendem Zubehör und Möbeln sowie für alle mit diesen in
Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen Oswald Matt Group und dem
Mieter sind die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen (AMB).
(2)
Diese AMB gelten auch dann, wenn Oswald Matt Group entgegenstehenden
oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mieters
nicht widerspricht oder in Kenntnis der AGB des Mieters die Vermietung
an diesen vorbehaltlos ausführt. Oswald Matt Group erkennt
entgegenstehende oder abweichende AGB des Mieters nicht an, es sei denn,
Oswald Matt Group hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3)
Abweichungen von diesen AMB sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn
sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Das gilt
insbesondere für eine das Schriftformerfordernis aufhebende
Vereinbarung.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AMB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen AMB hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich
bereits jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.  
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote von Oswald Matt Group sind freibleibend und
bloße Aufforderungen an den Mieter, durch eine Bestellung ein Angebot
gegenüber Oswald Matt Group abzugeben. Der Mieter ist an sein Angebot
gegenüber Oswald Matt Group 14 Tage gebunden.
(2) Ein Mietverhältnis
kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Oswald Matt Group
oder – falls eine solche nicht erfolgt - durch die Übergabe des
Mietgegenstandes von Oswald Matt Group an den Mieter zustande.
(3)
Inhalt und Umfang der von Oswald Matt Group geschuldeten Leistung werden
durch die von Oswald Matt Group erteilte schriftliche
Auftragsbestätigung definiert.
(4) Oswald Matt Group behält sich
ausdrücklich vor, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen
funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen, wenn dieser
für die durch den Mieter beabsichtigte Nutzung in vergleichbarer Weise
geeignet und dem Mieter zumutbar ist. 
§ 3 Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis beginnt zu dem in der schriftlichen
Auftragsbestätigung vermerkten Datum. Erfolgt die Übergabe des
Mietgegenstandes zu einem späteren Zeitpunkt und hat Oswald Matt Group
dies zu vertreten, beginnt die Mietzeit erst mit der tatsächlichen
Übergabe an den Mieter.
(2) Die Mindestmietzeit beträgt – sofern schriftlich nicht anders
vereinbart – 30 Kalendertage.
(3)
Kommt der Mieter seiner Pflicht, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag
abzunehmen, nicht nach, ist Oswald Matt Group berechtigt, den
Mietvertrag fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu
vermieten.
(4) Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten
Mietzeit. Ist keine Mietzeit vereinbart, endet das Mietverhältnis durch
schriftliche Kündigung gegenüber der anderen Vertragspartei. Die
Kündigungsfrist beträgt vorbehaltlich der in Absatz 2 oder in der
schriftlichen Auftragsbestätigung geregelten Mindestmietzeit für beide
Parteien 21 Tage. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den
Zugang des Kündigungsschreibens bei der anderen Vertragspartei an. Das
Kündigungsrecht beider Vertragsparteien aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
(5) Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch
des Mietgegenstandes fort, verlängert sich das Mietverhältnis auf
unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren
entgegenstehenden Willen innerhalb von 2 Wochen schriftlich gegenüber
der anderen Partei erklärt. Die Frist beginnt für den Mieter mit der
Fortsetzung des Gebrauchs, für Oswald Matt Group mit dem Zeitpunkt, in
dem Oswald Matt Group von der Fortsetzung Kenntnis erhält. 
§ 4 Transport, Übergabe, Standortwechsel und Rückgabe des Mietgegenstandes
(1) Oswald Matt Group transportiert den Mietgegenstand– sofern
schriftlich nicht anders vereinbart - gegen einzelvertraglich
vereinbartes Entgelt zu dem in der Auftragsbestätigung vermerkten
Übergabeort. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes geht die Gefahr auf
den Mieter über.
(2) Bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter
ist dieser verpflichtet, den Mietgegenstand und etwaiges Zubehör auf
Mängelfreiheit, Betriebsfähigkeit sowie Vollständigkeit zu überprüfen
und diese Punkte sowie den Übernahmezeitpunkt in einem Übergabeprotokoll
bzw. durch den unterschriebenen Lieferschein zu bestätigen.
(3) Der Mieter hat gemietete
Möbel bzw. Zubehör auf eigene Kosten aufzubauen bzw. aufzustellen.
(4)
Vor einem Standortwechsel des Mietgegenstandes ist die schriftliche
Zustimmung von Oswald Matt Group einzuholen. Standortwechsel ist
jegliche Ortsveränderung des Mietgegenstandes. Ein Standortwechsel darf
nur durch Oswald Matt Group oder einen von Oswald Matt Group
beauftragten Dritten vorgenommen werden und wird dem Mieter gesondert in
Rechnung gestellt.
(5) Oswald Matt Group transportiert den
Mietgegenstand – sofern schriftlich nicht anders vereinbart - wieder von
dem vereinbarten Rückgabeort ab. Der Mieter stellt sicher, dass der
abzuholende Mietgegenstand für Oswald Matt Group oder einen von Oswald
Matt Group beauftragten Dritten bei Abholung frei zugänglich und
begehbar ist und etwaig im Mietgegenstand befindliche und ebenfalls
abzuholende Möbel bzw. Zubehör transportfähig gesichert sind.
(6) Ist
vereinbart, dass der Rücktransport durch den Mieter erfolgt, hat dieser
den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit am Sitz von Oswald Matt
Group, Gewerbegebiet Tiefenhäusern 7, 79862 Höchenschwand -
Tiefenhäusern, innerhalb der Geschäftszeiten (Montag – Freitag 7:30 bis
16:30 Uhr) an Oswald Matt Group zurückzugeben.
(7) Bei Rückgabe des
Mietgegenstandes hat der Mieter Oswald Matt Group oder einem von Oswald
Matt Group beauftragten Dritten etwaige Beschädigungen oder Mängel des
Mietgegenstandes schriftlich mitzuteilen. Dabei sind Dritte und/ oder
deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine verbindliche Abnahme des
rechtsverbindliche Erklärungen bzgl. etwaiger Ersatzansprüche seitens
Oswald Matt Mietgegenstandes durchzuführen und/ oder gegenüber dem
Mieter Group abzugeben. Nach Abholung und Rücktransport bzw. nach der
Rückgabe erfolgt eine Überprüfung des Mietgegenstandes und des
mitvermieteten Zubehörs durch Oswald Matt Group auf etwaige
Beschädigungen und Vollständigkeit (verbindliche Abnahme).
(8) Der
Mieter hat zu gewährleisten, dass die Zufahrtswege zum Standort des
Mietgegenstandes ausreichend befestigt sind und der Standort des
Mietgegenstandes zum Zweck der Anlieferung, der Abholung und/ oder des
Standortwechsels des Mietgegenstandes mit Schwerlastfahrzeugen folgender
Maße angefahren und befahren werden kann:
Länge: 20 Meter
Breite: 5 Meter
Abstützbreite
Höhe: 5 Meter
Gewicht 40 Tonnen
Wendekreis: mind. 20 Meter
Weitere
technische Beschreibungen sind unter www.container-lion.com/container-
ladekrantransport.php einzusehen. Etwaig notwendige
Sondernutzungserlaubnisse hat der Mieter auf eigene Kosten einzuholen.
(9)
Ein eventuell erforderlicher Kran ist - sofern schriftlich nicht anders
vereinbart - vom Mieter auf eigene Kosten zu stellen.
(10) Werden
die Anlieferung, die Abholung und/ oder der Standortwechsel des
Mietgegenstandes durch den Mieter behindert oder erschwert, hat dieser
Oswald Matt Group die dadurch entstehenden Personalkosten und weiteren
Schaden zu erstatten.
(11) Sollte die Anlieferung, die Abholung und/
oder der Standortwechsel des Mietgegenstandes durch Oswald Matt Group
aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichen
Umständen, auf die Oswald Matt Group keinen Einfluss hat, nicht zu dem
jeweils vereinbarten Zeitpunkt möglich sein, informiert Oswald Matt
Group den Mieter unverzüglich hierüber. Die Pflichten von Oswald Matt
Group werden für die Dauer dieser Störungen suspendiert, ebenso die
Wirkungen des Verzugs, wenn sich Oswald Matt Group beim Eintritt dieser
Ereignisse bereits in Verzug befindet.
(12) Ist vereinbart, dass der
Mieter die Anlieferung, den Rücktransport und/ oder den Standortwechsel
des Mietgegenstandes selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte
vornimmt, trägt er Sorge für die fachmännische Ausführung. Die Gefahr
geht in einem solchen Fall mit Übergabe des Mietgegenstandes an den
Mieter, dessen Spediteur oder Erfüllungsgehilfen auf den Mieter über.
Bei einem Rücktransport durch den Mieter geht die Gefahr mit Übergabe
des Mietgegenstandes an Oswald Matt Group auf Oswald Matt Group
über. 
§ 5 Auf- und/ oder Abbau des Mietgegenstandes
(1) Oswald Matt Group schuldet nicht den Auf- und/oder Abbau des Mietgegenstandes.
(2)
Sofern schriftlich vereinbart ist, dass Oswald Matt Group auch den
Aufbau des Mietgegenstandes vornimmt, erfolgt dieser grundsätzlich nach
den Anweisungen des Mieters. Oswald Matt Group ist jedoch berechtigt,
den Aufbau aufgrund sachlicher Gründe abweichend von den Anweisungen des
Mieters auszuführen.
(3) Der Mieter hat Oswald Matt Group Pläne von
im Erdreich verlegten Leitungen, Rohren, etc. vor Aufbaubeginn
auszuhändigen. Andernfalls trägt der Mieter einen daraus resultierenden
Schaden.
(4) Im Falle behördlicher oder sonstiger Auflagen, die für
Oswald Matt Group Abweichungen vom standardisierten Aufbau notwendig
machen, ist Oswald Matt Group trotz Vereinbarung nicht zum Aufbau
verpflichtet, es sei denn, Oswald Matt Group hat sich in Kenntnis vom
Vorliegen solcher Auflagen zu einem Aufbau gesondert schriftlich
verpflichtet. Etwaig anfallende Mehrkosten trägt der Mieter.
(5)
Oswald Matt Group übernimmt den Anschluss an Ver- und
Entsorgungsleitungen nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart
ist.
(6) Strom- und Wasseranschlüsse, welche für den Auf- und/ oder
Abbau erforderlich sind, sowie Abfallbehälter für angefallenen Abfall
bei Auf und/ oder Abbau sind vom Mieter bereitzustellen. Die Kosten für
Strom und Wasser sowie die Abfallbehälter und die Entsorgung des Abfalls
trägt der Mieter.
(7) Sollte der Auf- und/ oder Abbau aufgrund von
höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichen Umständen, auf die
Oswald Matt Group keinen Einfluss hat, nicht zu dem jeweils vereinbarten
Zeitpunkt möglich sein, informiert Oswald Matt Group den Mieter
unverzüglich hierüber. Die Pflichten von Oswald Matt Group werden für
die Dauer dieser Störungen suspendiert, ebenso die Wirkungen des
Verzugs, wenn sich Oswald Matt Group beim Eintritt dieser Ereignisse
bereits in Verzug befindet.
(8) Wird der Auf- und/ oder Abbau des
Mietgegenstandes durch den Mieter behindert oder erschwert, hat er
Oswald Matt Group die dadurch entstehenden Personalkosten und weiteren
Schäden zu erstatten. 
§ 6 Mietzins, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Die Höhe des Mietzinses ist in der Auftragsbestätigung vermerkt
und versteht sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)
Alle weiteren etwaig anfallenden Kosten, z. B. für Transport,
Standortwechsel, Aufbau, Abbau und die Schlussreinigungs-Pauschale sind
ebenfalls in der Auftragsbestätigung oder einer zeitlich nachfolgenden
Vereinbarung vermerkt, verstehen sich ebenfalls zzgl. der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und werden dem Mieter von Oswald
Matt Group gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Der Mietzins sowie die
in der Auftragsbestätigung angegebenen weiteren Kosten sind sofort
fällig und im Voraus ohne Abzug auf das in der Auftragsbestätigung
angegebene Konto von Oswald Matt Group zu zahlen. Für angefangene Monate
erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung des Mietzinses. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Eingangs des Betrages auf
dem Konto von Oswald Matt Group maßgeblich. Zahlungen werden
ausschließlich gem. § 366 BGB verrechnet.
(4) Die Betriebskosten und
sonstige Kosten wie z. B. Strom- und Wasserkosten, die im Zusammenhang
mit der Anmietung, der Nutzung oder dem Betrieb des Mietgegenstandes
stehen, trägt der Mieter.
(5) Nach Rückgabe des Mietgegenstandes
führt Oswald Matt Group eine Grundreinigung durch. Sollte der
Mietgegenstand außergewöhnlich stark verschmutzt (z. B. Farbspritzer,
etc.) oder aber vermüllt sein, ist die Reinigung nicht durch die
Schlussreinigungs-Pauschale abgegolten. Oswald Matt Group stellt dem
Mieter dann die weiteren Reinigungskosten gesondert in Rechnung.
(6)
Oswald Matt Group ist berechtigt, hinterlegte Kautionen nach Ablauf der
Mietzeit mit noch offenen Forderungen von Oswald Matt Group zu
verrechnen.
(7) Wechsel und Schecks werden von Oswald Matt Group nur
nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und lediglich
erfüllungshalber angenommen.
(8) Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Mieter im Übrigen nur
zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit Oswald
Matt Group beruht.
(9) Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug,
berechnet Oswald Matt Group Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 %,
Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der
Nachweis eines höheren Schadens bleibt für Oswald Matt Group
möglich. 
§ 7 Sicherungsrechte des Vermieters
(1) Der Mieter tritt in Höhe aller Oswald Matt Group gegen den Mieter
zustehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung sicherungshalber sämtliche gegenwärtigen und
künftigen Forderungen des Mieters gegen seine Auftraggeber bzgl.
derjenigen Leistungen, zu deren Erbringung der Mieter den Mietgegenstand
einsetzt, an Oswald Matt Group ab. Oswald Matt Group nimmt die
Abtretung an.
(2) Oswald Matt Group ist verpflichtet, die
Sicherheiten oder sicherungshalber abgetretenen Forderungen anteilig
freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten und
sicherungshalber abgetretenen Forderungen die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt Oswald Matt Group.
(3) Oswald Matt Group ist zur Offenlegung
der Sicherungsabtretung den Drittschuldnern gegenüber erst berechtigt,
wenn das Mietverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt ist, der Mieter
sich in Zahlungsverzug befindet oder ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt ist. In
diesem Fall ist Oswald Matt Group berechtigt, über die Forderungen zu
verfügen und diese bei den Drittschuldnern einzuziehen. Der Mieter ist
verpflichtet, Oswald Matt Group auf Verlangen die Drittschuldner
schriftlich zu benennen. 
§ 8 Rügepflicht und Mängelansprüche
(1) Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind
ausgeschlossen, wenn und soweit der Mieter den Mangel bei Übergabe nicht
gegenüber Oswald Matt Group gerügt hat.
(2) Während der Mietzeit
auftretende Mängel sind Oswald Matt Group unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Mängel, die der Mieter zu vertreten hat, werden dabei durch
Oswald Matt Group auf Kosten des Mieters beseitigt. Mängel, die der
Mieter nicht zu vertreten hat, werden von Oswald Matt Group auf eigene
Kosten beseitigt.
(3) Soweit der Mieter einen Mangel des
Mietgegenstandes und eine daraus resultierende Nutzungsbeeinträchtigung
bzw. einen Nutzungsausfall des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat
und er seinen gesetzlichen und seinen in diesen AMB geregelten
Anzeigeobliegenheiten für Mängel gegenüber Oswald Matt Group
nachgekommen ist, ist er lediglich zur Vornahme einer entsprechenden
Mietminderung berechtigt.
(4) Oswald Matt Group übernimmt keine
Haftung dafür, dass der vom Mieter beabsichtigte Verwendungszweck nicht
erreichbar ist. 
§ 9 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und ihn ordnungs-
sowie vertragsgemäß zu benutzen.
(2)
Der Mieter hat Oswald Matt Group unverzüglich über die Notwendigkeit
von Reparaturen zu unterrichten. Instandsetzungs- und
Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Reparaturen werden ausschließlich
von Oswald Matt Group oder einem von Oswald Matt Group beauftragten
Dritten durchgeführt. Eine Reparatur durch den Mieter selbst oder eine
Beauftragung Dritter durch den Mieter ist nur nach schriftlicher
Zustimmung von Oswald Matt Group zulässig. Die Zustimmung durch Oswald
Matt Group kann ausnahmsweise mündlich erfolgen, wenn Gefahr im Verzug
ist.
(3) Oswald Matt Group oder ein von Oswald Matt Group
beauftragter Dritter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger
Ankündigung zu betreten, um sich vom Zustand des Mietgegenstandes zu
überzeugen.
(4) Jegliche Gebrauchsüberlassungen an Dritte bedürfen zu
ihrer Zulässigkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Oswald
Matt Group.
(5) Vollstreckt ein Dritter in den Mietgegenstand, ist
der Mieter verpflichtet, Oswald Matt Group hiervon unverzüglich zu
unterrichten und den Mietgegenstand als Eigentum von Oswald Matt Group
zu kennzeichnen.
(6) Dem Mieter obliegt es, alle erforderlichen
behördlichen Genehmigungen, insbesondere etwaig erforderliche
Baugenehmigungen, auf seine Kosten einzuholen und Oswald Matt Group auf
etwaige ihm bekannte Risiken hinzuweisen.
(7) Der Mieter trägt Sorge
dafür, dass der Standort des Mietgegenstandes einen ausreichend
dimensionierten, tragfähigen und ebenen Untergrund aufweist sowie dafür,
dass evtl. erforderliche Fundamente hergestellt sind. Die Auflagepunkte
müssen den Vorgaben von Oswald Matt Group entsprechen. Der Mieter trägt
das Risiko der Standsicherheit des Mietgegenstandes.
(8) Der Mieter
ist verpflichtet, auf eigene Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass
Elektroinstallationen fachgerecht hergestellt sind bzw. werden. alle
etwaig notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsanschlüsse sowie
(9)
Werden Container mit Sanitärinstallationen vermietet, bei denen die
Wasserversorgung extern erfolgt, trägt der Mieter selbst dafür Sorge,
dass die für die beabsichtigte Nutzung erforderliche Wasserqualität
vorhanden ist.
(10) Der Mieter hat Container bis unmittelbar vor
ihrer Abholung bzw. dem Rücktransport zu heizen, so dass eine
Mindesttemperatur von 5° Celsius im Container herrscht.
(11) Der
Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausreichend zu lüften, so
dass keine Kondensat- oder Schimmelbildung stattfindet.
(12) Der
Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit
regelmäßig entsprechend Art und Umfang des Gebrauchs gründlich auf
eigene Kosten zu reinigen und Fäkalientanks regelmäßig, insbesondere
jedoch vor der Abholung bzw. Rückgabe, auf eigene Kosten zu entleeren.
(13)
Containerdächer dürfen nicht als Lagerflächen genutzt werden. Der
Mieter hat Containerdächer regelmäßig, insbesondere jedoch vor der
Abholung, laub- und schneefrei zu halten. Regenrinnen und ähnliche
Vorrichtungen sind vom Mieter regelmäßig zu reinigen. Der Mieter ist
verpflichtet, für eine ausreichende Unterlüftung der Container zu
sorgen.
(14) Der Mietgegenstand ist besenrein zurückzugeben. Vom
Mieter in den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände sind vor der
Rückgabe an Oswald Matt Group zu entfernen. Andernfalls ist Oswald Matt
Group berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Mieters zu entsorgen.
(15)
Der Mieter ist verpflichtet, Oswald Matt Group einen etwaigen Diebstahl
oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes unverzüglich anzuzeigen.
Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachte Schäden hat der Mieter
unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. 
§ 10 Haftung des Vermieters und Haftungsumfang
(1) Soweit dem Mieter vertragliche oder gesetzliche
Schadensersatzansprüche gegen Oswald Matt Group, dessen gesetzliche
Vertreter und/ oder Erfüllungsgehilfen zustehen, ist die Haftung von
Oswald Matt Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
(2) Beruht die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern Oswald Matt
Group zwingend haftet, z. B. für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz. 
§ 11 Haftung des Mieters
(1) Während der Mietzeit sowie im Fall einer Inanspruchnahme des
Mietgegenstandes nach der vereinbarten Mietzeit haftet der Mieter bis
zur Rückgabe für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand
und/ oder für jeden von ihm zu vertretenden Verlust, Diebstahl und
Untergang des Mietgegenstandes einschließlich etwaigen Zubehörs sowie
für etwaige daraus entstehende Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten
oder Mietausfall. Der Mietausfallschaden entspricht einer Tagesmiete für
jeden Tag, an dem der Mietgegenstand Oswald Matt Group nicht zur
Vermietung zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt vorbehalten
nachzuweisen, dass Oswald Matt Group kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
(2) Der Mieter stellt Oswald Matt Group von jeglicher
Inanspruchnahme Dritter frei, die während oder nach Beendigung der
Mietzeit aufgrund Handlungs- oder Zustandsstörereigenschaft
erfolgt 
§ 12 Versicherungsschutz
(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand für die Dauer der Mietzeit auf
eigene Kosten zugunsten von Oswald Matt Group gegen Feuer, Wasser-,
Sturm und Hagelschäden sowie gegen Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
zu versichern. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er
Oswald Matt Group sämtliche aus dieser Pflichtverletzung resultierenden
Schäden zu erstatten. Oswald Matt Group ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Mieters
abzuschließen, falls der Mieter den Abschluss einer solchen Versicherung
nicht spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes gegenüber Oswald
Matt Group schriftlich nachweist. Ansprüche des Mieters gegen die
Versicherung tritt der Mieter vorsorglich an Oswald Matt Group ab.
Oswald Matt Group nimmt die Abtretung an.
(2) Der Mietgegenstand ist durch den Vermieter
nicht versichert.
(3)
Der Mieter hat des Weiteren auf eigene Kosten eine
Haftpflichtversicherung gegen die sich aus dem Gebrauch des
Mietgegenstandes ergebenden Risiken abzuschließen. Kommt der Mieter
dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Oswald Matt Group sämtliche
hieraus entstehenden Schäden zu erstatten. Oswald Matt Group ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende
Haftpflichtversicherung auf Kosten des Mieters abzuschließen, falls der
Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht spätestens bei
Übergabe des Mietgegenstandes gegenüber Oswald Matt Group schriftlich
nachweist. Ansprüche des Mieters gegen die Versicherung tritt der Mieter
vorsorglich an Oswald Matt Group ab. Oswald Matt Group nimmt die
Abtretung an. 
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ist – wenn der Mieter Unternehmer, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist –
Höchenschwand-Tiefenhäusern. Oswald Matt Group ist jedoch berechtigt,
den Mieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2)
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz von Oswald Matt
Group, Gewerbegebiet Tiefenhäusern 7, 79862 Höchenschwand -
Tiefenhäusern.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den
Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
ohne die kollisionsrechtlichen Regelungen anzuwenden. 
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Oswald Matt Group Oswald Matt Group
§ 1 Geltungsbereich
(1) Maßgebend für die beiderseitigen Rechte und Pflichten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Verkäufe und Lieferungen sowie für mit
diesen in Zusammenhang stehende Geschäfte zwischen Oswald Matt Group und
dem Käufer sind die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen (AVB).
(2) Diese AVB gelten auch dann, wenn Oswald
Matt Group entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Käufers nicht widerspricht oder in
Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos
ausführt. Oswald Matt Group erkennt entgegenstehende oder abweichende
AGB nicht an, es sei denn, Oswald Matt Group hat diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
(3) Abweichungen von diesen AVB sowie
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von den Parteien schriftlich
vereinbart werden. Das gilt insbesondere für eine das
Schriftformerfordernis aufhebende Vereinbarung.
(4) Sollte eine
Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen AVB hiervon nicht berührt. Die
Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame Bestimmung
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote von Oswald Matt Group sind freibleibend und
bloße Aufforderungen an den Käufer, durch eine Bestellung ein Angebot
gegenüber Oswald Matt Group abzugeben. Der Käufer ist an sein Angebot
gegenüber Oswald Matt Group 14 Tage gebunden.
(2) Ein Vertrag kommt
erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Oswald Matt Group oder –
falls eine solche nicht erfolgt - durch Lieferung der Ware seitens
Oswald Matt Group zustande.
(3) Inhalt und Umfang der von Oswald Matt
Group geschuldeten Leistung werden durch die von Oswald Matt Group
erteilte schriftliche Auftragsbestätigung definiert.
(4) Angaben und
Auskünfte zur Konstruktion, Eignung und Verwendung sowie Beratung über
anwendungstechnische Fragen erfolgen stets unverbindlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.
(5) Ergeben sich nach Vertragsschluss
Änderungen bezüglich Inhalt und Umfang bzw. an überlassenen Mustern oder
freigegebenen Herstellungs- und Planungsunterlagen, bedürfen Änderungen
und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform. Die vorzunehmenden
Änderungen sind kostenpflichtig. 
§ 3 Lieferung
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt – sofern schriftlich nicht anders
vereinbart - ab Lager, d. h. am Sitz von Oswald Matt Group,
Gewerbegebiet Tiefenhäusern 7, 79862 Höchenschwand - Tiefenhäusern. Der
Käufer hat die Ware - sofern schriftlich nicht anders vereinbart - dort
innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang einer
Bereitstellungsanzeige seitens Oswald Matt Group innerhalb der
Geschäftszeiten (Montag – Freitag 7:30 bis 16:30 Uhr) abzuholen. Sofern
ein Versendungskauf vereinbart ist, wird die Ware auf Kosten des Käufers
an einen anderen Bestimmungsort versandt. Oswald Matt Group wählt dabei
Versandart und –weg, das Transportunternehmen sowie die Verpackung.
Oswald Matt Group schließt eine Transportversicherung nur auf
schriftliches Verlangen und auf Kosten des Käufers ab.
(2)
Lieferfristen sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung vermerkt und
unverbindlich, es sei denn, sie sind dort ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet.
(3) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass
sämtliche Einzelheiten des Auftrages geklärt sind, alle eventuell
erforderlichen Genehmigungen vom Käufer eingeholt wurden und vorliegen,
alle technischen Fragen vom Käufer geklärt sind, alle erforderlichen
Unterlagen, Freigaben oder Leistungen vorliegen und der Käufer auch
seine sonstigen Vertragspflichten rechtzeitig erfüllt.
(4) Des
Weiteren setzt die Einhaltung der Lieferfristen die richtige und
rechtzeitige Selbstbelieferung von Oswald Matt Group voraus, sofern
Oswald Matt Group das Ausbleiben der Lieferung, die falsche Lieferung
oder die Verspätung der Lieferung an sich selbst nicht zu vertreten hat.
Oswald Matt Group hat den Käufer über solche Vorkommnisse unverzüglich
in Kenntnis zu setzen und eine voraussichtliche neue Lieferfrist
mitzuteilen. Oswald Matt Group ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich
darüber zu informieren, wenn die Ware auch nach Ablauf der neuen
Lieferfrist nicht verfügbar ist oder mit einer Selbstbelieferung von
Oswald Matt Group nicht mehr zu rechnen ist. Oswald Matt Group ist in
einem solchen Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und wird
gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen des Käufers
unverzüglich an diesen zurückerstatten.
(5) Lieferfristen gelten als
eingehalten, wenn die jeweilige Bereitstellunganzeige seitens Oswald
Matt Group an den Käufer bis zum Ablauf der jeweiligen Lieferfrist
erfolgt. Ist ein Versendungskauf vereinbart, gilt die Lieferfrist auch
als eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der jeweiligen Lieferfrist an
den Käufer versandt worden ist oder diesem die Versandbereitschaft
angezeigt worden ist.
(6) Sollten Lieferfristen aufgrund von höherer
Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichen Umständen, auf die Oswald
Matt Group keinen Einfluss hat, nicht eingehalten werden können,
informiert Oswald Matt Group den Kunden unverzüglich hierüber. Die
Lieferpflichten werden für die Dauer dieser Störungen suspendiert,
ebenso die Wirkungen des Verzugs, wenn sich Oswald Matt Group beim
Eintritt dieser Ereignisse bereits in Lieferverzug befindet.
(7)
Befindet sich Oswald Matt Group im Lieferverzug und ist auch eine vom
Käufer gesetzte Nachlieferungsfrist verstrichen, kann Oswald Matt Group
schriftlich bei dem Käufer anfragen, ob er auf Vertragserfüllung
besteht. Äußert sich der Kunde nicht auf diese Anfrage, wird Oswald Matt
Group von der Lieferverpflichtung frei, wenn in der Anfrage auf diese
Rechtsfolge hingewiesen wurde.
(8) Sofern für den Käufer zumutbar,
ist Oswald Matt Group zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Teillieferung
berechtigt. Oswald Matt Group ist berechtigt, Teillieferungen sofort in
Rechnung zu stellen. 
§ 4 Gefahrübergang
(1) Spätestens mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware auf
den Käufer über.
(2) Im Falle eines Versendungskaufs geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der
Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder eine
sonstige Beförderungsperson auf den Käufer über, wenn dieser Unternehmer
ist. Dies gilt auch bei Lieferungen „frei Haus“. Ist der Käufer
Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der
zufälligen Verschlechterung auch im Falle eines Versendungskaufs erst
mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
(3) Der Gefahrübergang tritt auch dann ein,
wenn der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug gerät. 
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Alle von Oswald Matt Group genannten Preise sind Nettopreise und
verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(2) Sämtliche von Oswald Matt Group genannten Preise verstehen sich außerdem
zuzüglich etwaig notwendiger Verpackungskosten.
(3)
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Zahlungen werden ausschließlich gem. § 366 BGB verrechnet.
(4)
Wechsel und Schecks werden von Oswald Matt Group nur nach gesonderter,
schriftlicher Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber angenommen.
(5)
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn
seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Käufer im Übrigen
nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit
Oswald Matt Group beruht.
(6) Gerät der Käufer mit der Zahlung in
Verzug, berechnet Oswald Matt Group Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe
von 5 %, Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt für Oswald Matt Group
möglich. 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Käufer Verbraucher, bleibt die gelieferte Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Oswald Matt Group.
(2)
Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zum
vollständigen Ausgleich sämtlicher Haupt- und Nebenforderungen aus der
Geschäftsbeziehung zwischen Oswald Matt Group und dem Käufer,
einschließlich der Haupt- und Nebenforderungen aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen, Eigentum von Oswald Matt Group. Bei
laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
(3)
Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Be- und/ oder
Verarbeitung entstandenen Gegenstände lediglich im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Im
Falle der Weiterveräußerung durch den Käufer ist dieser verpflichtet,
sich das Eigentum an der Vorbehaltsware gegenüber dem Dritten bis zur
vollständigen Kaufpreiszahlung durch den Dritten vorzubehalten. Der
Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder
aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen und Ansprüche an
Oswald Matt Group ab. Die Abtretung ist auf die Höhe des Kaufpreises
der Vorbehaltsware beschränkt. Oswald Matt Group nimmt die Abtretung an.
Der Käufer bleibt ermächtigt, die an Oswald Matt Group abgetretenen
Forderungen treuhänderisch für Oswald Matt Group einzuziehen. Hiervon
unberührt bleibt die Befugnis von Oswald Matt Group, diese Forderungen
selbst einzuziehen. Oswald Matt Group verpflichtet sich jedoch, die
abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber Oswald Matt Group nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist. Der Käufer ist jedoch verpflichtet,
Oswald Matt Group auf Verlangen den Drittschuldner bekannt zu geben und
dem Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen.
(4) Die Be- und/ oder
Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt für Oswald Matt Group als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass Oswald Matt Group hieraus
Verbindlichkeiten erwachsen. Sofern die Ware mit anderen Gegenständen
verbunden, vermengt oder untrennbar vermischt wird, überträgt der Käufer
bereits zum jetzigen Zeitpunkt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an der neuen Sache an Oswald Matt Group in Höhe des Kaufpreises der
Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.
(5) Die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen an Dritte ist
unzulässig.
(6)
Der Käufer hat Oswald Matt Group über Pfändungen unverzüglich unter
Angabe der Pfandgläubiger schriftlich zu unterrichten und die
Vorbehaltsware als Eigentum von Oswald Matt Group zu kennzeichnen.
(7)
Der Käufer hat Oswald Matt Group unverzüglich über Diebstahl,
Beschädigung oder Vernichtung der Vorbehaltsware schriftlich zu
benachrichtigen.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zur
vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und gegen Feuer-,
Wasser-, Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Einbruch, Diebstahl und
Vandalismus zu versichern. Ansprüche des Käufers gegen die Versicherung
tritt dieser in Höhe des Kaufpreises vorsorglich an Oswald Matt Group
ab. Oswald Matt Group nimmt die Abtretung an.
(9) Der Käufer hat
Oswald Matt Group auf Verlangen jederzeit schriftlich Auskunft über den
Bestand und den Standort der Ware zu geben. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf seine
Kosten regelmäßig sowie auf begründetes Verlangen von Oswald Matt Group
durchzuführen.
(10) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, der Verletzung einer der vorstehenden
Pflichten, oder für den Fall, dass ein Antrags auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird, ist
Oswald Matt Group berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.
Nach erfolgtem Rücktritt ist Oswald Matt Group berechtigt, die
Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Standort der
Vorbehaltsware zu betreten. Der Käufer verzichtet auf die Rechte, die
ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten.
(11) Oswald Matt
Group ist verpflichtet, die Sicherheiten oder sicherungshalber
abgetretenen Forderungen anteilig freizugeben, soweit der realisierbare
Wert der Sicherheiten und sicherungshalber abgetretenen Forderungen die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt Oswald Matt Group. 
§ 7 Rügepflicht und Mängelansprüche
(1) Ist der Käufer Unternehmer, ist er verpflichtet, die gelieferte
Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen und etwaige
Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel, die trotz
sorgfältiger Untersuchung nach Erhalt der Ware nicht erkennbar waren,
sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens innerhalb von zehn
Werktagen nach Entdeckung, zu rügen. Unterlässt der Käufer dies, gilt
die Ware als mangelfrei genehmigt. Jegliche Mängelanzeige hat
schriftlich zu erfolgen, unter Angabe der Bestelldaten und der
Rechnungs- und Versandnummer der beanstandeten Ware. Für die
Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige kommt es auf den Zugang der
Mängelanzeige bei Oswald Matt Group an.
(2) Soweit ein Mangel der
gelieferten Ware vorliegt, kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner
Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Ist der Käufer
Unternehmer, behält sich Oswald Matt Group jedoch das Recht vor,
zwischen Nachbesserung und Nachlieferung zu wählen. Der Käufer hat
Oswald Matt Group die für die Nacherfüllung erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Er ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Oswald Matt Group berechtigt, Mängel selbst oder durch
von ihm beauftragte Dritte zu beseitigen. Lediglich in dringenden
Fällen, Z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr
unverhältnismäßiger Schäden ist der Käufer berechtigt, den Mangel selbst
zu beseitigen und von Oswald Matt Group Ersatz der hierzu objektiv
erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Oswald Matt Group trägt die
für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
(3) Oswald Matt Group kann die Nacherfüllung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
(4)
Ist der Käufer Unternehmer, sind Sachmängelgewährleistungsansprüche bei
einem Verkauf gebrauchter Ware vorbehaltlich der Regelungen in § 8
ausgeschlossen.
(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Sachmängel- und
Gewährleistungsansprüche. 
§ 8 Haftung und Haftungsumfang
(1) Soweit dem Käufer vertragliche oder gesetzliche
Schadensersatzansprüche gegen Oswald Matt Group, dessen gesetzliche
Vertreter und/ oder Erfüllungsgehilfen zustehen, ist die Haftung von
Oswald Matt Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
(2) Beruht die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern Oswald Matt
Group zwingend haftet, z. B. für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz. 
§ 9 Verjährung
(1) Ist der Käufer ein Unternehmer, verjähren die Sachmängel- und
Gewährleistungsansprüche des Käufers abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3
BGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Käufer. Ist der Käufer ein
Verbraucher und handelt es sich bei der Ware um eine neue Sache, bleibt
es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung
der Ware an den Käufer.
(2) Handelt es sich bei der Ware um ein
Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB von fünf Jahren ab Ablieferung.
(3)
Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche
Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1Nr. 1 BGB), bei Arglist des
Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress
bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB). Unberührt bleiben
ebenso die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für
Schadensersatzansprüche in Fällen, in denen Oswald Matt Group zwingend
haftet. 
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
ist – wenn der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist –
Höchenschwand-Tiefenhäusern. Oswald Matt Group ist jedoch berechtigt,
den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2)
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz von Oswald Matt
Group, Gewerbegebiet Tiefenhäusern 7, 79862 Höchenschwand -
Tiefenhäusern.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den
Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
ohne die kollisionsrechtlichen Regelungen anzuwenden. Insbesondere die
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Internationale
Warenkaufverträge (CISG) ist ausgeschlossen.